Förderungen für Photovoltaik

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden in Österreich. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Auszahlung.

Bundesförderung

EAG-Investitionszuschuss

Die zentrale Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher in ganz Österreich.

  • Gilt für Neuerrichtung und Erweiterung
  • Kategorien A bis D (bis über 1.000 kWp)
  • Kombination mit Speicher möglich
Regional

Landesförderungen

Zusätzliche länderspezifische Förderprogramme für Speicher oder innovative Lösungen.

  • Abhängig vom Bundesland
  • Oft kombinierbar mit Bundesmitteln
  • Förderung von speziellen Speichern
Bundesförderung

E-Ladeinfrastruktur Förderung

Unterstütztung der E-Mobilitätsoffensive für die Anschaffung und Installation von intelligenten, kommunikationsfähigen Ladestationen.

  • Wallbox in Ein- oder Zweifamilienhaus
  • Wallbox als Einzelanlage in Mehrparteienhaus
  • Förderung bis zu 1.500 €
Bundesförderung

Stromerzeugung in Insellage KPC

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit

  • 30 % der förderbaren Kosten.
  • Mindestinvestition von 10.000 €.
  • Nicht mit EAG-Investitionszuschuss kombinierbar.

Bundesförderungen im Detail

EAG-Investitionszuschuss ist die zentrale Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher in ganz Österreich.

Das Wirtschafts- und Energieministerium setzt mit seinem Förderprogramm für 2026 ein klares Zeichen für eine fokussierte Klimapolitik unter Berücksichtigung der aktuellen Budgetlage und legt den Schwerpunkt auf das gezielte Einsetzen von Fördermitteln.

Fördercall für PV-Anlagen 2026

Ticketziehung Investitionszuschüsse für Photovoltaik und Stromspeicher inkl. “Made in Europe”-Bonus. Erwartungsgemäß sind die Fördermittel sehr schnell vergeben.

Fördersätze Investitionsförderung:

  • Kategorie A: bis 10 kWpeak - 150 Euro/kWpeak
  • Kategorie B: > 10 kWpeak bis 20 kWpeak - 140 Euro/kWpeak
  • Kategorie C: > 20 kWpeak bis 100 kWpeak - 130 Euro/kWpeak (maximal)
  • Kategorie D: > 100 kWpeak bis 1 000 kWpeak - 120 Euro/kWpeak (maximal)
  • Speicher: 150 Euro/kWh

EAG-Investitionszuschuss - Fördercalls für PV-Anlagen

  • 23. April – 11. Mai 2026 | 28 Mio. Euro
  • 16. Juni – 30. Juni 2026 | 12 Mio. Euro
  • 8. Oktober – 22. Oktober 2026 | 20 Mio. Euro

Weitere Informationen: EAG Webseite →

Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter) mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20%. Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente: + Photovoltaikmodule 10%, + Wechselrichter 10%, + Stromspeicher 10% (Maximaler Gesamtbonus: 20 %).

White List Solarmodule: SoliTek, KIOTO SOLAR
White List Wechselrichter: Fronius Gen24 Plus 3.00 - 12.0 SC, Fronius Verto Plus
White List Speicher: Fronius Reserva Pro
Fronius Reserva fällt NICHT unter die förderfähigen Komponenten des Made-in-Europe-Bonus (nur Reserva Pro).

Weitere Informationen zum Made in Europe Bonus:
2025-04-09 Infoblatt Made-in-Europe-Bonus V2.0 (PDF)
EAG Webseite - Made in Europe Bonus

Weitere Informationen: EAG Webseite →

Landesförderungen im Detail

Spezifische Zuschüsse der Bundesländer für PV-Anlagen und Speicherlösungen.

Klimaticket-Bonus & Wohnbauförderung Das Burgenland fördert Stromspeichersysteme.
  • Fokus auf Eigenheim-Neubau und Sanierung
  • Zusätzliche Boni bei ökologischen Maßnahmen
  • Förderung von Stromspeichern als Fixbetrag
Offizielle Infos Burgenland →
Sonnenstrom-Offensive In Kärnten gibt es spezielle Förderungen für die Neuerrichtung von PV-Anlagen und Speichern.
  • Förderhöhe bis zu 400 Euro pro kWp (je nach Programm)
  • Speicherförderung bis zu einem gewissen Prozentsatz der Investitionskosten
  • Besondere Unterstützung für Energiegemeinschaften
Offizielle Infos Kärnten →
NÖ Wohnbauförderung Niederösterreich setzt auf die Unterstützung im Bereich des Wohnbaus und der Sanierung.
  • Annuitätenzuschüsse für Darlehen
  • Förderung für PV-Anlagen in Kombination mit Heizungstausch
  • Unterstützung für Speicher bei hoher Eigenverbrauchsquote
Offizielle Infos Niederösterreich →
PV-Speicher-Förderung Oberösterreich bietet aktuell eine der attraktivsten Speicherförderungen.
  • Pauschalsatz für Speicher pro kWh Kapazität
  • Kombination mit Bundesförderung möglich
  • Gilt für Private und Landwirtschaft
Offizielle Infos Oberösterreich →
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher Die Energieförderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind mit 31.12.2025 ausgelaufen. Offizielle Infos Salzburg →
Ökoförderung Die Steiermark fokussiert sich auf die CO2-Reduktion durch Photovoltaik.
  • Zuschüsse für private Kleinanlagen
  • Sonderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe
  • Förderung von intelligenten Energiemanagement-Systemen
Offizielle Infos Steiermark →
Tiroler Wohnbauförderung PV-Förderung ist in Tirol meist Teil eines energetischen Gesamtpakets.
  • Darlehen oder Einmalzuschüsse bei Sanierung
  • Zusätzliche Ökopunkte erhöhen die Fördersumme
  • Unterstützung für thermische Solaranlagen & PV
Offizielle Infos Tirol → Photovoltaik-/Solaranlagen und Sonnenschutzförderung für Wohnhäuser PV-Module: (50 % der förderbaren Kosten) 125 Euro pro kwp bis 20 kwp.
Offizielle Infos Tirol → Förderung von netzdienlichen Stromspeichersystemen 2026 Neu errichtete Stromspeicheranlagen mit 100 Euro pro kWh Speicherkapazität (bei größeren Anlagen die ersten 10 kWh).
Offizielle Infos Tirol → TIWAG Energieversorger bieten Förderungen an: 100,00 Euro pro kwh Speicherkapazität bis zu 500,00 Euro PV-Speicher Investitionszuschuss.
Offizielle Infos TIWAG →
Energieförderrichtlinie Förderung für Bürger*innenbeteiligung und Energiegemeinschaften.
Offizielle Infos Vorarlberg →
Wiener Photovoltaik-Offensive Wien fördert speziell im städtischen Bereich (Flugdächer, Fassaden). 1, 2, 3 Sonnengutschein.
Offizielle Infos Wien →

Wichtiger Hinweis

Fördersätze und Budgets können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen eine frühzeitige Beratung. Nextro Solar unterstützt Sie kostenlos bei der Einreichung Ihrer Förderanträge im Rahmen unserer Projektbegleitung.

Häufige Fragen zur Förderung

Dieses Fragen fassen die wichtigsten Informationen zur Photovoltaik-Förderung in Österreich über das EAG-Portal zusammen.

Die Ticketziehung beginnt am 23. April 2026 um 17:00 Uhr. Es ist entscheidend, pünktlich zu sein, da der Zeitstempel Ihre Position in der Bearbeitungsreihenfolge bestimmt. Weitere Termine:
  • 23. April – 11. Mai 2026 | 28 Mio. Euro
  • 16. Juni – 30. Juni 2026 | 12 Mio. Euro
  • 8. Oktober – 22. Oktober 2026 | 20 Mio. Euro
Die Ticketziehung startet immer am ersten Tag des Calls um punkt 17:00 Uhr. Wer zu spät kommt, geht bei den beliebten Kategorien A und B oft leer aus. Reihenfolge:
  • Vorbereitung: Projekt vorab im Portal anlegen (Daten speichern!).
  • Tag X (17:00 Uhr): Auf die "Vorschaltseite" der OeMAG gehen.
  • Warten: In der digitalen Warteschlange bleiben (Browser nicht schließen!).
  • Klicken: Sobald man dran ist, das Ticket für den gespeicherten Zählpunkt ziehen.
Die Fördersätze sind nach Anlagengröße (Kategorien) gestaffelt:
  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 € / kWp (Fixsatz)
  • Kategorie B (> 10 bis 20 kWp): 140 € / kWp (Fixsatz)
  • Kategorie C (> 20 bis 100 kWp): max. 130 € / kWp (Ausschreibungsverfahren)
  • Kategorie D (> 100 bis 1.000 kWp): max. 120 € / kWp (Ausschreibungsverfahren)
Wichtig: Die Förderung ist grundsätzlich mit maximal 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten begrenzt.
Ja, Speicher werden mit 150 € pro kWh nutzbarer Kapazität gefördert.
  • Bedingung: Die Förderung gibt es nur in Kombination mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage.
  • Limit: Es werden maximal 50 kWh gefördert.
  • Mindestgröße: Das Verhältnis muss mindestens 0,5 kWh Speicher pro kWp PV-Leistung betragen (Bei einer Erweiterung wird die vorhandene Kapazität mit der neu errichteten Kapazität zur gesamten installierten Modulspitzenleistung addiert.).
Nein. Die EAG-Speicherförderung 2026 ist zwingend an die Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage gekoppelt.
  • Ein reiner Austausch eines alten Speichers gegen einen neuen oder das bloße Nachrüsten eines Speichers zu einer unveränderten bestehenden Anlage wird über das EAG nicht gefördert.
  • Tipp: Manche Bundesländer (z. B. Steiermark oder Tirol) haben oft eigene Programme, die auch die reine Nachrüstung unterstützen – hier lohnt sich der Blick in die Landesförderung.
Nein. Das Ticket sichert lediglich Ihren Platz in der Warteschlange. Ohne die anschließende Projekteinreichung im EAG-Portal verfällt der Anspruch.
Die finale Antragstellung erfolgt am Tag nach der Ticketziehung um 8:00 Uhr. Beim ersten Fördercall im April im Zeitraum vom 24. April 2026 ab 08:00 Uhr bis zum 11. Mai 2026.
  • Registrierung im EAG-Portal.
  • Besorgung der Zählpunktbezeichnung vom Netzbetreiber.
  • Einholen von konkreten Angeboten und technischen Datenblättern.
  • Anlegen des Projekts im EAG Portal (Datenerfassung).
Ohne Einspeise-Zählpunktnummer ist kein Antrag bei EAG möglich. Du musst den Zählpunkt (33 Stellen, beginnt mit AT...) bei deinem lokalen Netzbetreiber (z. B. Tinetz, Netz NÖ, Wiener Netze, Energie Steiermark) beantragen. Das dauert oft 2–4 Wochen – also unbedingt vor dem Fördercall erledigen!
Die PV Förderung steht einem breiten Kreis offen:
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen
Sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten) sind förderfähig.
  • PV-Module mit IEC-Zertifizierung.
  • Wechselrichter mit österreichischer Netzzulassung.
  • Installation und Anschluss durch befugte Fachunternehmen bzw. konzessionierte Elektriker.
Ja, es gibt einen sogenannten "Made-in-Europe Bonus", wenn Komponenten aus europäischer Fertigung verwendet werden.
Dies ist eine Neuerung, die europäische Wertschöpfung belohnt. Werden Komponenten aus der EU/EWR verbaut, gibt es Zuschläge:
  • +10 % für PV-Module
  • +10 % für Wechselrichter
  • +10 % für Stromspeicher
Maximaler Gesamtbonus: 20 %. Die Abwicklungsstelle führt hierfür eine "Whitelist" mit zertifizierten Herstellern.
Hier ein Auszug der Produkte welche wir im Shop anbieten und unter den Made-in-Europe Bonus fallen:
  • Solarmodule: SoliTek, KIOTO SOLAR
  • Wechselrichter: Fronius
  • Speicher: Fronius Reserva Pro
Nein, die Absicht muss bereits bei der Antragstellung im EAG-Portal durch das Setzen eines entsprechenden Häkchens markiert werden.
  • Prüfung: Erst bei der Endabrechnung (nach Fertigstellung) musst du anhand der Rechnungen und der offiziellen Whitelist der OeMAG nachweisen, dass die Komponenten tatsächlich aus europäischer Fertigung stammen.
  • Bonus-Höhe: Du erhältst jeweils +10 % Zuschlag auf den Fördersatz für Module, Wechselrichter und Speicher (Maximaler Gesamtbonus: 20 %).
Sobald das Budget verbraucht ist, werden keine weiteren Anträge bewilligt. Da der Einreichzeitpunkt entscheidet und es keine Warteliste gibt, ist Schnelligkeit (Zeitstempel des Tickets) essenziell.
Das EAG-Portal hat eine geplante Downtime: Vom Tag der Tickeziehung Mitternacht bis zum nächsten Vormittag 08:00 Uhr ist das Portal für Wartungsarbeiten vor dem Antragsstart nicht erreichbar.
Verwenden Sie gängige Formate wie PDF, JPG oder PNG. Achten Sie unbedingt auf die Lesbarkeit der Dokumente.
Sobald du den Fördervertrag erhältst, tickt die Uhr für die Inbetriebnahme:
  • Anlagen bis 100 kWp: 6 Monate Zeit für die Fertigstellung (mit Option auf Verlängerung).
  • Anlagen über 100 kWp: 12 Monate Zeit. Wird die Frist ohne genehmigte Verlängerung überschritten, verfällt der Förderanspruch.
Ja, die Erweiterung wird wie eine Neuanlage gefördert.
  • Gefördert wird die neu hinzugekommene Leistung (kWp).
  • Voraussetzung: Einbau mindestens eines neuen Moduls und ein neues Prüfprotokoll durch einen Fachbetrieb.
Ja, der sogenannte Innovationszuschlag (+30 %) greift 2026 bei Projekten, die keinen wertvollen Boden verbrauchen. Fassaden-PV: Module, die in die Gebäudehülle integriert sind.
Damit das Geld am Ende auch fließt, benötigt das Portal:
  • Schlussrechnung (muss die Komponenten detailliert auflisten).
  • Inbetriebnahmeprotokoll des Elektrikers.
  • Prüfbefund gemäß ÖVE/ÖNORM.
  • Foto der fertigen Anlage und des Speichers.
  • Nachweis der Registrierung in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control.
  • Verkleinerung: Ist unproblematisch. Die Fördersumme wird bei der Endabrechnung einfach nach unten angepasst.
  • Vergrößerung: Das ist kritisch. Du erhältst maximal die Förderung für die kWp-Anzahl, die du im ursprünglichen Antrag angegeben hast. Möchtest du deutlich mehr kWp fördern lassen, musst du meist den alten Antrag stornieren und in einem neuen Call neu einreichen (Achtung: Inbetriebnahmefrist beachten!).
Solltest du in einem Call leer ausgehen, kannst du es im nächsten Call (insgesamt 3 pro Jahr) erneut versuchen.
  • Wichtig: Die Anlage darf zum Zeitpunkt der (erneuten) Antragstellung noch nicht in Betrieb genommen worden sein.
  • Tipp: Du kannst das Projekt im EAG-Portal bereits vor dem Call-Start anlegen („Projekterfassung“), um beim Start des Calls nur noch die „Ticketziehung“ (Bestätigung) durchführen zu müssen.
Du musst dich in der Regel für ein System entscheiden:
  • Investitionszuschuss: Einmalige Zahlung nach Errichtung (ideal für Private und KMU).
  • Marktprämie: Ein Betriebskostenzuschuss über 20 Jahre, der die Differenz zwischen Marktpreis und den Gestehungskosten ausgleicht.
    2026: Der Höchstwert für Gebote liegt bei 7,77 Cent/kWh. Das ist vor allem für sehr große Anlagen (> 100 kWp) interessant, die fast den gesamten Strom einspeisen.
Ja, das ist möglich. Du kannst im EAG-Portal eine Auszahlung an Dritte (z. B. den Solarteur) autorisieren. In diesem Fall zieht der Installateur die Förderung direkt von deiner Rechnung ab und wartet selbst auf das Geld von der Abwicklungsstelle. Das reduziert deine initiale Investitionssumme erheblich.
Balkonkraftwerke (bis 800 W bzw. 0,8 kWp) werden im EAG-System meist nicht über den Investitionszuschuss abgewickelt, da der Aufwand (Zählpunkt, Elektriker-Abnahme für Förderung) oft die Fördersumme übersteigt. Alternative: Viele Gemeinden oder Bundesländer bieten pauschale Direktzuschüsse für Balkonkraftwerke an, die wesentlich einfacher zu beantragen sind. Prüfe hierzu die Website deiner Gemeinde.
Die temporäre Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) für private PV-Anlagen bis 35 kWp endete am 31. März 2025. Seit April 2025 fällt wieder die reguläre MwSt von 20 % an. Dafür können Private nun wieder vollumfänglich die EAG-Investitionszuschüsse nutzen.