Balkonkraftwerk Kauf in Österreich - Gesetze und Vorschriften

Wer an seinem Balkon, einem Flachdach oder einer Hausfassade eine Mini-Solaranlage (Balkonkraftwerk) nachrüstet, kann sich partiell von den rasant steigenden Energiepreisen unabhängig machen.

Informationen zur Balkonkraftwerknutzung in Österreich

  • ✔️ Leistung Wechselrichter: 800 Watt (Wechselrichter muss Anforderungen der TOR Erzeuger Typ A erfüllen.)
  • ✔️ Meldung an den Netzbetreiber zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme (z.B. EVN, Tinetz, NetzOÖ, etc.).
  • ✔️ Die Einspeisung muss direkt in eine Wandsteckdose erfolgen.
  • ✔️ Eine Vergütung des Überschussstromes gibt es nicht. 
  • ✔️ Gegebenenfalls Versicherungsschutz (Haushalt/Eigenheim) prüfen.
  • ✔️ Balkonkraftwerke amortisieren sich in der Regel nach 5 Jahren – je nach Eigenverbrauch, Ausrichtung und Leistung.

Als Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage geeignet ist. Ziehen Sie daher unbedingt vor der Installation einen Elektriker bei.

Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen)
E-Contol Kleinsterzeugungsanlagen

Förderungen Balkonkraftwerk in Österreich
In Österreich gibt es für PV-Anlagen zahlreiche Zuschüsse, die bundesweit, landesweit oder direkt bei der Gemeinde beantragt werden können.

Links zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiberfür jedes Bundesland:

Wiener Netze Anmeldung
Netz-Noe Anmeldung
Netz Burgenland Anmeldung
Energie Netze Steiermark Anmeldung
Salzburg Netz Anmeldung
Energie Klagenfurt Anmeldung
Vorarlberg Netz Anmeldung
Tirol Tinetz Netz Anmeldung


FAQ Balkonkraftwerk Österreich

Wie werden Balkonkraftwerke in Österreich definiert?
Stromerzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von insgesamt weniger als 800 W, z.B. Mini-Photovoltaikanlagen für den Balkon.

Braucht es für Balkonkraftwerke eine Genehmigung des Netzbetreibers?
Nein. Der Netzbetreiber muss aber zwei Wochen vor Inbetriebnahme informiert werden. Stromerzeugungsanlagen über 800 W (0,8 kW) sind dem zuständigen Netzbetreiber zu anzuzeigen.

Müssen Balkonkraftwerke die gleichen technischen Anforderungen für den Netzanschluss erfüllen wie andere Stromerzeugungsanlagen?
Nein. Sie sind von vielen Anforderungen befreit (siehe TOR Erzeuger Typ A). Einige Anforderungen bleiben jedoch bestehen, insbesondere muss eine selbsttätig wirkende Freischaltstelle als Entkupplungseinrichtung vorhanden sein vorhanden sein.

Wird ein eigener Zählpunkt für das Balkonkraftwerk benötigt?
Nein. Balkonkraftwerke / Kleinsterzeugungsanlagen sind von diesen Anforderungen ausgenommen (§66a ElWOG 2010).

Muss beim Balkonkraftwerk ein Vertrag über die Stromabnahme abgeschlossen werden?
Nein. Balkonkraftwerke / Kleinsterzeugungsanlagen sind von diesen Anforderungen ausgenommen (§66a ElWOG 2010).

Balkonkraftwerke werden oft auf der Lastseite eines Stromkreises angeschlossen, was ist besonders zu beachten?
Eine fachmännische Überprüfung der Elektroinstallation kann z.B. bei Altanlagen erforderlich sein. Die Strombelastbarkeit der Leitungen muss über den Bemessungsstrom des Leitungsschutzes (Sicherung) hinaus eine der Leistung der Kleinerzeugungsanlage entsprechende Reserve aufweisen.

Was passiert mit überschüssigem Strom bei Balkonkraftwerke?
Wird mehr Strom erzeugt als verbraucht, wird der Überschuss ins Netz zurückgespeist. Der überschüssige Strom wird mit den Verlusten im Stromnetz verrechnet und reduziert so die Netzentgelte für alle Verbraucher.

Soll das Balkonkraftwerk gerdert werden?
Ja, Balkonanlagen sollen geerdet werden. Erdung und Potentialausgleich sind notwendig, um Gleich- und Wechselströme sicher abzuleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass im Fehlerfall weder Gestelle noch Modulrahmen unter Spannung stehen, wodurch Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.