+43 5238 21570

Informationen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in Österreich

Errichtung einer Photovoltaikanlage

Informationen vom Anbieter anfordern

Vor der Installation einer PV-Anlage sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Der Experte gibt Auskunft über die optimale Ausrichtung der Anlage und prüft die Möglichkeiten der Installation und Verkabelung. Aus der zu erwartenden Leistung (kWp) und der Berechnung der durchschnittlich möglichen Kilowattstunden (kWh) in einem normalen Betriebsjahr wird ein Vorschlag für die benötigten Module und Komponenten erstellt. Als Faustregel für die PV-Anlage gilt: Installierte kWp mal Tausend ergibt bei guter Ausrichtung die jährliche PV-Energieproduktion [kWh].

Mit dem PHOTOVOLTAIC GEOGRAPHICAL INFORMATION SYSTEM Tool von der EU Kommison kann die jährliche PV Produktion für den jeweiligen Standort berechnet werden.

Genehmigung der Gemeinde

Photovoltaikanlagen mit wengier als 20 m² Fläche bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung durch die Baubehörde. Es sollte aber mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen werden, denn je nach Bundesland und Gemeinde kann es Unterschiede geben.

Beantragung eines Zählpunktes beim Netzversorger

Für die Beantragung eines Zählpunktes beim Netzbetreiber müssen Sie wissen, in welchem Netzversorgungsgebiet sich die Anlage befinget: Informationen dazu entnehmen Sie der Stromrechnung. Für Tirol erfolgt die Beantragung über ein Formular das auf der Website von TINETZ bereitgestellt wird. Link zur Website

Folgende Informationen sind für den Antrag nötig:
◉ Prognostizierte Jahresmenge
◉ Wechselrichter Typenbezeichnung und Datenblatt
◉ Wechselrichter Nennleistung
◉ Inselfähigkeit Ja/Nein

Sollte die Inbetriebnahme in zeitlicher Nähe zum Zugang des Netzzugangsangebotes erfolgen, ist es völlig ausreichend, den unterzeichneten Gegenbrief, das ausgefüllte technische Datenblatt und die Fertigstellungsmeldung an TINETZ zu übermitteln. Bevor alle notwendigen Unterlagen bei TINETZ eingelangt sind, wird ohne Vergütung eingespeist.

Im Netzzugangsangebot wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank zu registrieren ist. Aktuellen Informationen zufolge ist dies für eine „kleine“ Haushaltskundenanlage mit Überschusseinspeisung nicht zutreffend – die Registrierung wird in aller Regel vom Vertragspartner des Einspeisevertrages gemacht, benötigt hierzu jedoch eine Vollmacht.

Je nach bereits bezahlter Netznutzung (Leistung) kann eine mögliche weitere Anschlussleistung in Rechnung gestellt werden.


Einspeisevertrag und Steuerliche Fragen

Der nicht genutzte Strom wird ins Stromnetz gespeist und auf dem freien Markt verkauft. Der Vertragspartner kann dabei selbst gewählt werden, jedoch empfielt es sich die verschiedenen Preise und Förderangebote zu vergleichen.

Für Privatkunden gillt auch:
◉ Selbstnutzung von über 50%: Erlös der Überschusseinspeisung umsatzsteuerfrei
◉ Verkauf von über 50%: Erlös mit Umsatzsteuer auszuweisen, aufgrund der Steuerlastumkehr vom Energieversorgungsunternehmen abgeführt

Gemäß § 3 (1) Ziffer 39 sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12,5 kWh Strom aus einer Photovoltaikanlage steuerfrei, wenn die Anlage eine mit einer Leistung kleiner als 25 kWp ausgewiesen ist.

Versicherungsfragen

Vorab klären ob die bestehende Gebäudeversicherung potentielle Schadensfällen wie Hagel, Schnee, Sturm, uvm bereits abdeckt. Es ist auch möglich eine Versicherung, die Produktionsausfälle abdeckt, abzuschliesen.


Förderungen

EAG Abwicklungstelle

Jährlich gibt es mehrmals die Möglichkeit auf EAG-Förderungen welche in sogenannten Fördercalls zugeteilt werden.
Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher werden durch Ziehung von Tickets bestimmt.

Für die Errichtung notwendige Genehmigungen und Zählpunktnummer müssen vor dem Öffnen des Fördercalls bereits vorliegen. Privatpersonen: diese können seit heuer (2023) auch nach Beginn der Arbeiten, aber spätestens vor der Inbetriebnahme einen Förderantrag einreichen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Beginn der Arbeiten nach 21.April 2022 erfolgt ist.

Weitere Informationen über den Ablauf und die Kriterien finden Sie auf der Website der EAG Abwicklungstelle

Speicher Förderung 2023

Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Errichtung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen gefördert. Bitte beachten Sie, dass die Stromspeicher-Anlage erst nach erfolgreicher Registrierung bestellt werden kann. Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar. Speicher-Förderaktion des Klima- und Energiefonds

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Max. Speicherkapazität 50kWh. Gemäß Förderungsrichtlinien beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen maximal 30 % der anerkennbaren Investitionskosten. Diese maximale Förderung wird dabei für Privatpersonen auf Basis der anerkennbaren Bruttokosten (inkl. USt.) berechnet, bei Betrieben/juristischen Personen wird diese Berechnung auf Basis der Nettokosten vorgenommen.

Länder Förderungen

PV Förderung Tirol
PV Förderung Kärnten
PV Förderung Salzburg
PV Förderung Vorarlberg

Gemeinden

Auch manche Gemeinden gewähren Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Informationen dazu am besten beim Gemeindeamt einholen.

Energieversorger

Manche Energieversorger bieten Förderungen an.
wie z.B. TIWAG