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Informationen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in Österreich
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Informationen vom Anbieter anfordern
Vor der Installation einer PV-Anlage sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Der Experte gibt Auskunft über die optimale Ausrichtung der Anlage und prüft die Möglichkeiten der Installation und Verkabelung. Aus der zu erwartenden Leistung (kWp) und der Berechnung der durchschnittlich möglichen Kilowattstunden (kWh) in einem normalen Betriebsjahr wird ein Vorschlag für die benötigten Module und Komponenten erstellt. Als Faustregel für die PV-Anlage gilt: Installierte kWp mal Tausend ergibt bei guter Ausrichtung die jährliche PV-Energieproduktion [kWh].SOLARPOTENTIALKARTE Österreich:
Tirol | Kärnten | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Wien
Mit dem PHOTOVOLTAIC GEOGRAPHICAL INFORMATION SYSTEM Tool von der EU Kommison kann die jährliche PV Produktion für den jeweiligen Standort berechnet werden.
Genehmigung der Gemeinde
Photovoltaikanlagen mit wengier als 20 m² Fläche bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung durch die Baubehörde. Es sollte aber mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen werden, denn je nach Bundesland und Gemeinde kann es Unterschiede geben.Beantragung eines Zählpunktes beim Netzversorger
Für die Beantragung eines Zählpunktes beim Netzbetreiber müssen Sie wissen, in welchem Netzversorgungsgebiet sich die Anlage befinget: Informationen dazu entnehmen Sie der Stromrechnung. Für Tirol erfolgt die Beantragung über ein Formular das auf der Website von TINETZ bereitgestellt wird. Link zur WebsiteFolgende Informationen sind für den Antrag nötig:
◉ Prognostizierte Jahresmenge
◉ Wechselrichter Typenbezeichnung und Datenblatt
◉ Wechselrichter Nennleistung
◉ Inselfähigkeit Ja/Nein
Sollte die Inbetriebnahme in zeitlicher Nähe zum Zugang des Netzzugangsangebotes erfolgen, ist es völlig ausreichend, den unterzeichneten Gegenbrief, das ausgefüllte technische Datenblatt und die Fertigstellungsmeldung an TINETZ zu übermitteln. Bevor alle notwendigen Unterlagen bei TINETZ eingelangt sind, wird ohne Vergütung eingespeist.
Einspeisevertrag und Steuerliche Fragen
Der nicht genutzte Strom wird ins Stromnetz gespeist und auf dem freien Markt verkauft. Der Vertragspartner kann dabei selbst gewählt werden, jedoch empfielt es sich die verschiedenen Preise und Förderangebote zu vergleichen.Für Privatkunden gillt auch:
◉ Selbstnutzung von über 50%: Erlös der Überschusseinspeisung umsatzsteuerfrei
◉ Verkauf von über 50%: Erlös mit Umsatzsteuer auszuweisen, aufgrund der Steuerlastumkehr vom Energieversorgungsunternehmen abgeführt
Gemäß § 3 (1) Ziffer 39 sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12,5 kWh Strom aus einer Photovoltaikanlage steuerfrei, wenn die Anlage eine mit einer Leistung kleiner als 25 kWp ausgewiesen ist.
Versicherungsfragen
Vorab klären ob die bestehende Gebäudeversicherung potentielle Schadensfällen wie Hagel, Schnee, Sturm, uvm bereits abdeckt. Es ist auch möglich eine Versicherung, die Produktionsausfälle abdeckt, abzuschliesen.Förderungen
2024 - Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen
Ab 2024 sind Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp in Österreich von der Umsatzsteuer befreit, wenn alle Voraussetzungen im Sinne des §28 Abs 62 ff. UStG und der vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen FAQ erfüllt werden. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet. Weitere InformationenPhotovoltaik-Anlagen Bonus „Made in Europe“
Durch eine Anpassung im EAG und der zugehörigen Verordnung bekommen Förderwerbende die Möglichkeit ein Top-Up auf ihre Investitionsförderung zu erhalten, wenn sie einen Mindestanteil an europäischen Komponenten in ihrer Photovoltaik-Anlage nutzen. Der Bonus wird, abhängig davon wie viele europäische Komponenten genutzt werden, bis zu 20 Prozent der Förderung betragen. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen ab 35 kW Peak. Einbezogen würden dabei alle Komponenten vom Solarmodul über den Photovoltaik-Wechselrichter bis hin zur Unterkonstruktion.Stromspeicheranlagen 2024
Um die erzeugte erneuerbare Energie bestmöglich nutzen zu können, spielt die breit ausgerollte Anwendung von Kleinspeicheranlagen eine besonders wichtige Rolle. Zur Eigenverbrauchsoptimierung, aber auch zur Entlastung der Stromnetze unterstützen wir daher auch 2024 wieder Kleinspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität zwischen 4 und 50 kWh in unserer Ausschreibung „Stromspeicheranlagen“.Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt. Gemäß Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland i. d. g. F. beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen maximal 35 % der anerkennbaren Investitionskosten. Diese maximale Förderung wird dabei für Privatpersonen auf Basis der anerkennbaren Bruttokosten (inkl. USt.) berechnet.
Update 03.05.2024: Das Budget ist vollständig ausgeschöpft.
Klimafonds Förderung Stromspeicheranlagen 2024
Länder Förderungen
◉ PV Förderung TirolPV-Module: 250 Euro pro Kilowatt-Peak bis 20 Kilowatt-Peak
Speicher: 150 Euro pro Kilowattstunde bis 10 Kilowattstunden
◉ PV Förderung Salzburg
◉ PV Förderung Vorarlberg
Gemeinden
Auch manche Gemeinden gewähren Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.Informationen dazu am besten beim Gemeindeamt einholen.
◉ Förderungen durch die Stadt Innsbruck
Maximal 50 Prozent von der 6.7.8.9. und 10. Kilowattpeak einer Photovoltaik-Anlage
E-Ladeinfrastruktur
Gefördert wird der Ankauf kommunikationsfähiger E-Ladeinfrastruktur. Hierzu zählen Fronius Wattpilot Home 11 J / 22 J oder auch Huawei Smart Charger SCharger-22KT-S0 - 22kW.Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges / die Lieferung und gegebenenfalls Installation Ihrer Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
Förderaktion E-Ladeinfrastruktur
Energieversorger
Manche Energieversorger bieten Förderungen an.wie z.B. TIWAG