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Informationen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in Österreich
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Informationen vom Anbieter anfordern
Vor der Installation einer PV-Anlage sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Der Experte gibt Auskunft über die optimale Ausrichtung der Anlage und prüft die Möglichkeiten der Installation und Verkabelung. Aus der zu erwartenden Leistung (kWp) und der Berechnung der durchschnittlich möglichen Kilowattstunden (kWh) in einem normalen Betriebsjahr wird ein Vorschlag für die benötigten Module und Komponenten erstellt. Als Faustregel für die PV-Anlage gilt: Installierte kWp mal Tausend ergibt bei guter Ausrichtung die jährliche PV-Energieproduktion [kWh].Mit dem PHOTOVOLTAIC GEOGRAPHICAL INFORMATION SYSTEM Tool von der EU Kommison kann die jährliche PV Produktion für den jeweiligen Standort berechnet werden.
Genehmigung der Gemeinde
Photovoltaikanlagen mit wengier als 20 m² Fläche bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung durch die Baubehörde. Es sollte aber mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen werden, denn je nach Bundesland und Gemeinde kann es Unterschiede geben.Beantragung eines Zählpunktes beim Netzversorger
Für die Beantragung eines Zählpunktes beim Netzbetreiber müssen Sie wissen, in welchem Netzversorgungsgebiet sich die Anlage befinget: Informationen dazu entnehmen Sie der Stromrechnung. Für Tirol erfolgt die Beantragung über ein Formular das auf der Website von TINETZ bereitgestellt wird. Link zur WebsiteFolgende Informationen sind für den Antrag nötig:
◉ Prognostizierte Jahresmenge
◉ Wechselrichter Typenbezeichnung und Datenblatt
◉ Wechselrichter Nennleistung
◉ Inselfähigkeit Ja/Nein
Sollte die Inbetriebnahme in zeitlicher Nähe zum Zugang des Netzzugangsangebotes erfolgen, ist es völlig ausreichend, den unterzeichneten Gegenbrief, das ausgefüllte technische Datenblatt und die Fertigstellungsmeldung an TINETZ zu übermitteln. Bevor alle notwendigen Unterlagen bei TINETZ eingelangt sind, wird ohne Vergütung eingespeist.
Im Netzzugangsangebot wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank zu registrieren ist. Aktuellen Informationen zufolge ist dies für eine „kleine“ Haushaltskundenanlage mit Überschusseinspeisung nicht zutreffend – die Registrierung wird in aller Regel vom Vertragspartner des Einspeisevertrages gemacht, benötigt hierzu jedoch eine Vollmacht.
Je nach bereits bezahlter Netznutzung (Leistung) kann eine mögliche weitere Anschlussleistung in Rechnung gestellt werden.
Einspeisevertrag und Steuerliche Fragen
Der nicht genutzte Strom wird ins Stromnetz gespeist und auf dem freien Markt verkauft. Der Vertragspartner kann dabei selbst gewählt werden, jedoch empfielt es sich die verschiedenen Preise und Förderangebote zu vergleichen.Für Privatkunden gillt auch:
◉ Selbstnutzung von über 50%: Erlös der Überschusseinspeisung umsatzsteuerfrei
◉ Verkauf von über 50%: Erlös mit Umsatzsteuer auszuweisen, aufgrund der Steuerlastumkehr vom Energieversorgungsunternehmen abgeführt
Gemäß § 3 (1) Ziffer 39 sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12,5 kWh Strom aus einer Photovoltaikanlage steuerfrei, wenn die Anlage eine mit einer Leistung kleiner als 25 kWp ausgewiesen ist.
Versicherungsfragen
Vorab klären ob die bestehende Gebäudeversicherung potentielle Schadensfällen wie Hagel, Schnee, Sturm, uvm bereits abdeckt. Es ist auch möglich eine Versicherung, die Produktionsausfälle abdeckt, abzuschliesen.Förderungen
2024 - Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen
Anlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp sind ab Anfang 2024 von der Umsatzsteuer ausgenommen.Ab Anfang 2024 sollen Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp von der Umsatzsteuer befreit werden. Sie umfasse auch die Komponenten und die Montage. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet.
Voraussetzungen:
- ◉ Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage darf 35 KWp nicht übersteigen.
- ◉ Die Leistung muss direkt gegenüber dem späteren Betreiber der Anlage erbracht werden.
- ◉ Die Photovoltaikanlage muss auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes erichtet werden. Eine Photovoltaikanlage gilt nur dann als in der Nähe eines genannten Gebäudes betrieben, wenn sie sich auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes befindet. Wird die Anlage hingegen insbesondere auf einer bisher freistehenden Grundfläche (zB Wiese, Feld etc) betrieben, gelangt die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung.
- ◉ Es darf für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingebracht worden sein.
- ◉ Die Steuerbefreiung erstreckt sich darüber hinaus auch auf unselbstständige Nebenleistungen zur Lieferung der Photovoltaikanlage und wird in diesem Zusammenhang insbesondere die zusätzliche Lieferung und/oder Montage von Zubehör oder eines Speichers (gemeinsam mit der Photovoltaikanlage) genannt.
- ◉ Da sich die Besteuerung von Anzahlungen vom Grundsatz her nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtslage richtet, unterliegen auch bereits vor 1. Jänner 2024 geleistete Anzahlungen der Steuerbefreiung, soweit die befreite Lieferung bzw sonstige Leistung im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2024 und 31. Dezember 2025 erbracht wird.
In Deutschland wurde das Modell des Nullsteuersatzes für den Kauf und die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern mit Jahresbeginn 2023 umgesetzt - nun folgt auch Österreich.
E-Ladeinfrastruktur
Gefördert wird der Ankauf kommunikationsfähiger E-Ladeinfrastruktur. Hierzu zählen Fronius Wattpilot Home 11 J / 22 J oder auch Huawei Fusion Charger AC 22kW.Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2024, möglich.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges / die Lieferung und gegebenenfalls Installation Ihrer Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
Förderaktion E-Ladeinfrastruktur
Länder Förderungen
◉ PV Förderung Tirol◉ PV Förderung Kärnten
◉ PV Förderung Salzburg
◉ PV Förderung Vorarlberg
Gemeinden
Auch manche Gemeinden gewähren Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.Informationen dazu am besten beim Gemeindeamt einholen.
Energieversorger
Manche Energieversorger bieten Förderungen an.wie z.B. TIWAG